BGH legt Streit um Mindestsätze dem EuGH vor
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Architekten und Ingenieurverträge zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute ein Verfahren über eine sogenannte Aufstockungs-Honorarklage eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt.
Hintergrund ist das Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 (C-377/17) demzufolge die verbindliche Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren nicht mit der europäischen Richtlinie 2006/121/EG (Dienstleistungsrichtlinie) zu vereinbaren ist.
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