Lost in Translation – Arbeitgebervertreter muss mit dem Betriebsrat nicht Deutsch sprechen
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass der Arbeitgebervertreter Deutsch spricht, sofern eine ausreichende Übersetzung im Betrieb gewährleistet ist, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg, Beschluss v. 18.06.2020 – 1 TaBV 33/19.
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